Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung nach Griechenland gestoppt
Bamberg.
Bamberg.
Der ehemalige Chef von Siemens Griechenland, Michael Christoforakos, ist am Dienstag aus der Haft entlassen worden. Wie eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitteilte, wurde der Auslieferungshaftbefehl gegen den Deutsch-Griechen gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nähere Angaben wollte die..
Sprecherin nicht machen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung Christoforakos nach Griechenland erst in der vergangenen Woche erneut gestoppt. Eine zweite Verfassungsbeschwerde des Deutsch-Griechen, dem Bestechung im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen wird, war damit erfolgreich.
Christoforakos wehrt sich seit dreieinhalb Monaten gegen seine Auslieferung zur Strafverfolgung in Griechenland. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits Anfang September entschieden hatte, dass die Bewilligung der Auslieferung auf Grundlage eines ersten europäischen Haftbefehls Grundrechte von Christoforakos verletzt hatte, hatte das Oberlandesgericht München die Auslieferung wegen eines zweiten europäischen Haftbefehls erneut für zulässig erklärt.
Die griechischen Behörden werfen Christoforakos neben Bestechung auch Betrug vor. So soll er als Mittäter Organe der griechischen öffentlichen Hand vor und bei Vertragsabschluss über ein Sicherheitssystem getäuscht haben. Der Republik Griechenland drohte dadurch angeblich ein Schaden von rund 255 Millionen Euro.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung Christoforakos nach Griechenland erst in der vergangenen Woche erneut gestoppt. Eine zweite Verfassungsbeschwerde des Deutsch-Griechen, dem Bestechung im geschäftlichen Verkehr vorgeworfen wird, war damit erfolgreich.
Christoforakos wehrt sich seit dreieinhalb Monaten gegen seine Auslieferung zur Strafverfolgung in Griechenland. Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits Anfang September entschieden hatte, dass die Bewilligung der Auslieferung auf Grundlage eines ersten europäischen Haftbefehls Grundrechte von Christoforakos verletzt hatte, hatte das Oberlandesgericht München die Auslieferung wegen eines zweiten europäischen Haftbefehls erneut für zulässig erklärt.
Die griechischen Behörden werfen Christoforakos neben Bestechung auch Betrug vor. So soll er als Mittäter Organe der griechischen öffentlichen Hand vor und bei Vertragsabschluss über ein Sicherheitssystem getäuscht haben. Der Republik Griechenland drohte dadurch angeblich ein Schaden von rund 255 Millionen Euro.